AGB

This Agreement was last modified on 18 February 2016.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ I. Geltungsbereich/ Vertragsabschluß

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Sämtliche Vertragskonditionen der AGB werden in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen und in Ihrer Gesamtheit anerkannt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung.

§ II. Auskünfte, Angebote, Preise

Die von QuickPrinter genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Fracht/ Versand nicht ein.
Sämtliche Preisangaben erfolgen in Euro ( bzw. EUR) und gelten für druckfertige Daten im PDF Format. Andere Datenformate bedürfen der vorherigen Abstimmung und ziehen u.U. Bearbeitungskosten nach sich.
Sämtliche Angebote und Auskünfte sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande.
Nachträgliche Änderungen die Auf Verlangen des Auftraggebers bezüglich des Auftragsgegenstandes erfolgen, ziehen eine Nach-/ Neukalkulation des Angebotes mit sich.

§ III. Auftragserteilung & Auftragsannahme

Aufträge haben schriftlich, auf Basis der von QuickPrinter angegebenen, aktuellen Preise & Konditionen zu erfolgen.
Bei Lieferungen an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber.
QuickPrinter behält sich das Recht vor, im Falle von fehlerhaften Daten, zusätzliche Arbeiten, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind, nach vorheriger Genehmigung des Auftraggebers in Rechnung zu stellen.
Ist eine Auftragsdurchführung, insbesondere eine termingebundene, aufgrund von technischen Gründen oder höherer Gewalt nicht möglich, behält sich QuickPrinter ein Rücktrittsrecht bzw. eine Nachkalkulation vom Auftrag vor.
Vor Druckbeginn erhält der Auftraggeber einen Proof, den er auf Fehlerfreiheit zu überprüfen hat.
Andrucke oder Proofs des Auftraggebers dienen der Datenüberprüfung, können jedoch nicht als farbverbindliches Muster dienen, insbesondere wenn Farbräume (CMYK) der Druckmaschinen nicht beachtet werden.
Farbverbindlich sind Andrucke oder Proofs, wenn diese von QuickPrinter erstellt wurden.
Für niedrigwertige Materialien (z.B. Datenträger, Proofs etc.) des Auftraggebers besteht für den Auftragnehmer keine Archivierungs- oder Rückgabepflicht, es sei denn, der Auftragnehmer wünscht die Rückgabe der Unterlagen bei deren Zusendung schriftlich.
Nach Freigabe des Proofs durch den Auftraggeber erhält dieser eine für beide Vertragsparteien verbindliche, schriftliche Auftragsbestätigung. Ohne diese können keinerlei Rechte oder Pflichten gegenüber QuickPrinter geltend gemacht werden.

§ IV. Auftragsdurchführung

Nach Druckfreigabe haftet der Auftraggeber für die Richtigkeit der Daten, insbesondere die Vollständigkeit der Schriften & Auflösung der Bilder.
Die vom Auftraggeber übersandten Daten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens QuickPrinter.
Änderungen nach Druckfreigabe verursachen zusätzliche Kosten, die in Abhängigkeit des Fertigstellungsgrades des Auftrages stehen.

§ V. Lieferung

Die Lieferung erfolgt, sofern keine Abholung durch den Auftraggeber erfolgt, auf Gefahr des Auftraggebers.
Für Lieferverzögerungen, die in den Verantwortungsbereich Dritter fallen, haftet QuickPrinter nicht.
Liefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch QuickPrinter. Fixtermine im Sinne von 361 BGB sind nur gültig, wenn diese schriftlich als Fixtermin (auch „Festtermin“ oder „verbindlicher Termin“) bestätigt werden.

§ VI. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma QuickPrinter.
Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

§ VII. Beanstandungen, Reklamationen

QuickPrinter haftet für Fehler die, bei den sich der Freigabe anschließenden Fertigungsvorgängen, auftreten.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle misslungener oder unterlassener Nachbesserung/ Ersatzlieferung ist der Auftraggeber zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) erst nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages berechtigt. Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber den nicht zustehenden Rechungsbetrag umgehend nach Anerkennung der Beanstandung.
Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Bei farblichen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z.B. Proofs und Andrucken, – auch wenn sie von QuickPrinter erstellt wurden – und dem Endprodukt.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
Standdifferenzen, ob druck- oder verarbeitungstechnisch bedingt, sind bis zu 0,5% der Blattgröße (Seitenlänge der Versatzrichtung) zu akzeptieren.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Veränderungen des Materials nach erfolgter Ablieferung an den Auftraggeber, die infolge klimatischer oder sonstiger Einwirkungen in den Lager- oder Arbeitsräumen des Auftraggebers entstehen.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Verzichtet der Auftraggeber, z.B. aus terminlichen Gründen, auf die Anfertigung eines Proofs, ist QuickPrinter von jeglicher Haftung freigestellt.
11. Produktionstoleranzen, die im Rahmen der technischen Möglichkeiten der Maschinen auftreten (Farbtoleranzen, Falztoleranzen etc.) sind nicht reklamationsfähig.

§ VIII. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Rechnung (Nettopreis zzgl. MwSt.) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Bei Aufträgen, die einen Auftragswert von 3000.- EUR überschreiten behält sich der Auftragnehmer die Einforderung einer Anzahlung (i.d.R. 25%) vor.
Fremdleistungen Dritter, z.B. Portokosten bei Mailings, die QuickPrinter zur Durchführung des Auftrages in Anspruch nehmen muss, sind vom Auftraggeber per Vorkasse zu bezahlen.
Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden oder wenn die Ware bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden kann. Die Verrechnung ist unzulässig.
Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet.
Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z.B. Mahnspesen von EUR 9.- pro Mahnung) und Verzugszinsen von 1% pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit an.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nebst den vorerwähnten Verzugszinsen und Verzugskosten auch die nach der Fälligkeit der Rechnung anfallenden effektiven Inkassokosten (mindestens 7% des Rechnungsbetrages, sowie weitere Aufwendungen gemäß Tarif) inklusive der Betreibungs- und Prozesskosten zu übernehmen.
QuickPrinter ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist in diesem Falle auf der Rechnung ersichtlich.

§ IX. Haftung

QuickPrinter haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Die Haftung für Folgeschäden aller Art, die aus Lieferverzögerung, Falschlieferung oder mangelhaften Druckerzeugnissen resultieren, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
Betriebsstörungen, die nicht von QuickPrinter zu verantworten sind, z.B. höhere Gewalt, Maschinenausfall, Streik etc., und zu einer verspäteten Auslieferung führen, berechtigen den Auftraggeber zum Rücktritt vom Auftrag, wenn der Auftragnehmer trotz einer Nachfrist von 10 Arbeitstagen den Auftrag nicht ausführen kann.
Ein sofortiger kostenfreier Rücktritt vom Auftrag im Falle eines Lieferverzuges ist nur bei einem schriftlich fixierten Fixtermin möglich.
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung eingesandter oder über-lassener Dokumente, Daten oder sonstigen Unterlagen ist ausgeschlossen.

§ X. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet selbstschuldnerisch, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt QuickPrinter bei Auftragserteilung von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

§ XI. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Kontrolldrucken oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Vertrag erteilt wurde.
An kreativen Leistungen (z.B. Layoutvorschläge, graphische Entwürfe etc.), die von QuickPrinter erbracht wurden, behält QuickPrinter alle Rechte (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung ohne ausdrückliche Genehmigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der vollständigen Bezahlung an den Auftraggeber bzw. einen Dritten über.
Der Auftraggeber gestattet QuickPrinter die überschüssige Menge (i.d.Regel 0,5-2%) seines Auftrages einzubehalten und als Musterbeispiel zu verwenden. QuickPrinter ist es ausdrücklich gestattet, die Musterbeispiele Dritten zu zeigen oder an diese zu versenden. Das fotografieren des Musterbeispiels und die Veröffentlichung Online, per E-Mail sowie in Image-Broschüren ist ausdrücklich gestattet. Die Fotos dienen rein zur Darstellung des Produkts und Produktionsqualität. Der Auftraggeber kann der Verwendung jederzeit widersprechen. Der Widerspruch muss in Schriftform an die Geschäftsstelle erfolgen. Alle bis dahin verteilten Musterbeispiele, Produktfotos oder Image-Broschüren bleiben bestehen. Auch bereits gedruckte und noch nicht verteilte Image-Broschüren dürfen weiterhin mit den Produktfotos verwendet werden bis diese Aufgebraucht sind.

§ XII. Geheimhaltungspflicht / Datenschutz

Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung und Speicherung der zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten zu. Er stimmt zu, dass er über Produktinnovationen von Zeit zu Zeit kontaktiert wird.
QuickPrinter verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher im Laufe der Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellten Daten.
In Fällen höherer Gewalt (Sabotage etc.) und einer damit verbundenen Dateneinsicht und/oder Bemächtigung haftet QuickPrinter nicht.

§ XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand & salvatorische Klausel

Die vorliegenden AGB sind gültig seit dem 01.01.2014.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers bzw. das AG Köln.
Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer untersteht deutschem Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.